Dieses Dokument legt die Verfahren fest, die der Veranstalter von Events anwendet, um die Anforderungen der DSGVO und des polnischen Datenschutzgesetzes zu erfüllen.
Es gilt für alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen von:
Teilnehmerregistrierung und Ticketverkauf,
Zusammenarbeit mit Kunden, Auftragnehmern und Partnern,
Medien-, VIP- und Crew-Akkreditierungen,
Wettbewerben, Umfragen, Newslettern und Marketingaktivitäten,
Foto-/Video-Dokumentation,
Sicherheits- und Organisationsmaßnahmen während der Veranstaltungen,
Korrespondenz, Reklamationen und Anfragen
verarbeitet werden.
2. Begriffsbestimmungen
Verantwortlicher (Administrator) – das Unternehmen, das die Veranstaltungen organisiert.
Personenbezogene Daten – alle Informationen, die eine Person identifizieren können (z. B. Name, E-Mail, Telefonnummer, Bild).
Verarbeitung – Erheben, Speichern, Offenlegen, Löschen oder jede andere Form der Nutzung von Daten.
Auftragsverarbeiter – externer Dienstleister, der Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
3. Grundsätze der Datenverarbeitung (DSGVO)
Der Veranstalter wendet folgende Prinzipien an:
Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
Datenminimierung – nur notwendige Daten werden erhoben.
Richtigkeit – Daten werden aktualisiert und korrigiert.
Speicherbegrenzung – Daten werden nicht länger als notwendig gespeichert.
Integrität und Vertraulichkeit – technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.
Rechenschaftspflicht – der Verantwortliche dokumentiert und nachweist die Einhaltung.
4. Informationspflicht gegenüber Teilnehmern
Die Informationspflicht wird erfüllt durch Bereitstellung von Datenschutzhinweisen:
auf Registrierungs- und Ticketseiten,
im Veranstaltungsreglement,
bei Medien- und VIP-Akkreditierungen,
an Registrierungsstellen vor Ort.
Die Hinweise enthalten: Verantwortlicher, Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer, Rechte der betroffenen Personen, Kontakt.
5. Erhebung und Verarbeitung von Teilnehmerdaten
Daten werden im Rahmen der Anmeldung, Ticketbestellung oder Akkreditierung erhoben.
Typische Daten: Name, Vorname, E-Mail, Telefonnummer, Firma, Rolle bei der Veranstaltung.
Einwilligung erforderlich, wenn:
Marketingkommunikation erfolgt,
individuelle Portraitfotos veröffentlicht werden sollen.
Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung, Kommunikation, Sicherheit sowie Abwicklung möglicher Ansprüche verarbeitet.
6. Bilddaten – Foto/Video
Reportageaufnahmen während der Veranstaltung: Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse des Veranstalters.
Personenbezogene Portraits für Veröffentlichungen benötigen eine Einwilligung.
Aufnahmen werden 2–5 Jahre gespeichert.
Fotografen/Videoteams unterzeichnen:
Vertraulichkeitserklärung,
Auftragsverarbeitungsvertrag (falls Zugriff auf personenbezogene Daten besteht).
7. Berechtigungen zur Datenverarbeitung
Nur autorisierte Personen erhalten Zugriff auf personenbezogene Daten. Alle Personen:
erhalten eine schriftliche Autorisierung,
unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung,
werden im Verzeichnis der Berechtigungen geführt.
8. Datensicherheitsmaßnahmen
8.1. Technische Maßnahmen
Geräteverschlüsselung (Laptop, Smartphone),
starke Passwörter (mind. 10 Zeichen),
aktuelle Antivirensoftware,
Zwei-Faktor-Authentifizierung (wo möglich),
regelmäßige Backups,
Zugriffsbeschränkung nach dem „Need-to-know“-Prinzip.
8.2. Organisatorische Maßnahmen
Verbot der Weitergabe von Daten an Unbefugte,
keine privaten Datenträger für dienstliche Daten,
verschlossene Schränke für Papierdokumente,
Listen mit Teilnehmerdaten dürfen nicht offen herumliegen,
jährliche Datenschutzschulungen.
9. Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
Mit jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, z. B.:
Ticketing- und Registrierungssysteme,
Sicherheitsdienst und medizinischer Dienst,
Fotografen und Videoproduzenten,
Agenturen für Marketing / Social Media,
Hosting- und E-Mail-Dienstleister,
Buchhaltung.
Der Vertrag regelt u. a.: Zweck, Umfang, Sicherheitsmaßnahmen, Löschung, Vertraulichkeit.
10. Rechte der betroffenen Personen – Bearbeitungsverfahren
Der Veranstalter beantwortet Anfragen innerhalb von max. 30 Tagen. Betroffene können folgende Rechte geltend machen:
Auskunft,
Berichtigung,
Löschung („Recht auf Vergessenwerden“),
Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruch,
Datenübertragbarkeit.
Alle Anfragen werden dokumentiert.
11. Verfahren bei Datenschutzverletzungen
Jeder Mitarbeiter meldet Vorfälle innerhalb von 12 Stunden.
Der Verantwortliche bewertet Art, Umfang, Risiko und Auswirkungen.
Besteht ein Risiko für Betroffene, erfolgt Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden.
Bei hohem Risiko erfolgt Benachrichtigung der betroffenen Personen.
Jeder Vorfall wird im Register für Datenschutzverletzungen dokumentiert.
Typische Vorfälle:
unbefugter Zugriff auf Teilnehmerlisten,
E-Mail-Versand ohne BCC,
verlorener USB-Stick,
Konto-Hacking.
12. Aufbewahrungsfristen (Datenretention)
Datenart
Aufbewahrungsdauer
Teilnehmerdaten
12 Monate nach der Veranstaltung
Rechnungs- und Vertragsdaten
5 Jahre (gesetzlich)
Marketingdaten
bis zum Widerruf der Einwilligung
Foto-/Videoaufnahmen
2–5 Jahre
Daten von Volunteers / Crew
3 Jahre
Register (Nutzerrechte, Vorfälle, Berechtigungen)
5 Jahre
Nach Ablauf der Fristen erfolgen Löschung oder Anonymisierung.
13. Datenlöschung und Vernichtung
Papierdokumente werden mit einem Aktenvernichter (min. Sicherheitsstufe P-4) vernichtet.
Elektronische Daten werden sicher gelöscht.
Externe Entsorgungsunternehmen arbeiten auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
Jede Löschung wird protokolliert.
14. Sicherheitsmaßnahmen vor Ort (Eventgelände)
Listen mit Teilnehmerdaten werden sicher aufbewahrt und nicht öffentlich zugänglich gemacht.
Ausweise/Badges werden einzeln ausgegeben.
Nur berechtigte Personen dürfen auf personenbezogene Daten zugreifen.
Foto-/Videomaterial wird auf gesicherten Datenträgern gespeichert.
15. Schulungen
Alle an der Organisation beteiligten Personen erhalten:
eine Datenschutzunterweisung,
Einsicht in die internen Prozesse,
eine Vertraulichkeitserklärung.
16. Schlussbestimmungen
Diese Datenschutzverfahren treten mit Unterzeichnung durch den Verantwortlichen in Kraft. Sie werden mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der Verarbeitungsvorgänge aktualisiert.